Wichtige Vertragsbedingungen

Aktualisiert 5. November 2025

Inhaltsverzeichnis

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  1. Einheit
  2. Gebühren
  3. Zusätzliche Gebühren
  4. Kaution
  5. Nebenkosten, Annehmlichkeiten und sonstige Gebühren
  6. Zinsen und Verzugszinsen
  7. Stornierungsbedingungen
  8. Vorzeitige Beendigung durch den Leasingnehmer
  9. Verlängerungen der Laufzeit
  10. Nutzung und Belegung der Einheit
  11. Pflege der Einheit
  12. Reparaturen und Wartung
  13. Umsiedlung
  14. Business-Upgrade
  15. Promo-Codes
  16. Check-in/Check-out Zeiten
  17. Hintergrundüberprüfungen
  18. Gebäuderegeln und -vorschriften
  19. Keine Abtretung, Untervermietung oder Kurzzeitvermietung
  20. Geplante Wohneinheitsbesichtigung
  21. Nichtraucherpolitik
  22. Möbelentfernung
  23. Frachtaufzugsgebühr
  24. Haustier-Politik
  25. Schlüssel & Zugangskarten für die Räumlichkeiten
  26. Aussperrungsrichtlinie
  27. Keine kriminellen Aktivitäten
  28. Unterordnung
  29. Beendigung
  30. Räumung der Einheit
  31. Persönliches Eigentum
  32. Rechtliche Haftung des Mieters
  33. Rechte Dritter
  34. Anwendbares Recht
  35. Gerichtsstand
  36. Haftungsausschluss
  37. Zusätzliche Dienstleistungen
  38. Nutzung der Einrichtungen auf eigene Gefahr
  39. Höhere Gewalt
  40. Entschädigung und Schadloshaltung
  41. Datenschutzbestimmungen
  42. Mitteilungen
  43. Verschiedenes
  44. Vertraulichkeit
  45. Gesundheit und Sicherheit
  46. Haftungsbeschränkung des Lizenzgebers

Willkommen bei Blueground!

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages zwischen dem Untervermieter und dem Mieter. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, da sie wichtige Informationen über Ihre gesetzlichen Rechte, Rechtsmittel und Pflichten enthalten. Alle anderen großgeschriebenen Begriffe, die in diesen Bedingungen verwendet, aber nicht definiert werden, werden so verwendet, wie sie in der Buchungsbestätigung definiert sind.

1. Einheit

Die Nutzung der Wohneinheit durch den Mieter während der Vertragslaufzeit erfolgt zu jeder Zeit in Übereinstimmung mit diesem Vertrag. Der Mieter erkennt an, dass der Untervermieter Eigentümer einiger oder aller Möbel und Einrichtungsgegenstände in der Wohneinheit sein kann, dass aber die Wohneinheit und das Gebäude, in dem sich die Wohneinheit befindet (das „Gebäude“), Eigentum einer dritten Partei („Eigentümer“) sind.

2. Gebühren

2.1 Alle Gebühren werden per Kreditkarte oder elektronischer Überweisung bezahlt. Der Mieter erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass dem Untervermieter Kosten und Schäden entstehen, wenn eine Überweisung von der Bank, auf die sie gezogen wurde, nicht eingelöst wird, und dass es schwierig ist, die tatsächliche Höhe eines solchen Schadens mit Sicherheit zu bestimmen. Wenn die Überweisung des Mieters zurückgegeben oder von der Bank, auf die sie gezogen wurde, nicht eingelöst wird, verpflichtet sich der Mieter, dem Untervermieter den zusätzlichen Betrag von 30,00 EUR oder einen anderen gesetzlich zulässigen Betrag zu zahlen. Eine nicht eingelöste Banküberweisung stellt eine verspätete Zahlung der Gebühren dar und unterliegt den Bestimmungen von Abschnitt 6 dieser Bedingungen bezüglich verspäteter Zahlungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Feststellung eines gewohnheitsmäßigen Zahlungsverzugs.

2.2 Im Falle einer Änderung der Mehrwertsteuer, der Steuern/Zölle und/oder sonstiger anwendbarer Steuern und Abgaben werden der Mietbetrag und die Gebühren entsprechend den Änderungen angepasst.

3. Zusätzliche Gebühren

Der Mieter ist verpflichtet, alle im Mietvertrag aufgeführten Nebenkosten, wie z. B. Reinigungs- und Aufstockungsgebühren, Nebenkosten, Parkgebühren, Haustiergebühren, Buchungsgebühren* und Verwaltungsgebühren, bei Fälligkeit zu zahlen. *Buchungsgebühr: Einmalige Servicegebühr für Erstbuchungen und mögliche Verlängerungen; wird als Prozentsatz des Buchungswerts berechnet und ist auf 1 Monatsmiete begrenzt.

4. Kaution

4.1 Der Untervermieter verwahrt die Kaution während der Vertragslaufzeit als Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters aus diesem Vertrag. Bei Beendigung der Nutzung der Wohnung durch den Mieter kann der Untervermieter die Kaution einbehalten und verwenden, soweit dies gesetzlich zulässig ist, u.a. für (i) die Behebung von Schäden an der Wohnung oder ihrer Einrichtung (einschließlich Ersatz), normale Abnutzung ausgenommen, und (ii) die Begleichung von Nebenkosten, die der Mieter aufgrund von Mehrverbrauch schuldet. Der Untervermieter ist nicht auf die Kaution beschränkt, um Schäden und Kosten auszugleichen, und der Mieter bleibt für alle Beträge haftbar, die nicht durch die Kaution gedeckt sind. Der Mieter darf keinen Teil der Kaution mit Gebühren verrechnen, auch nicht mit der Miete für den letzten Monat. Der Untervermieter erstattet dem Mieter den Restbetrag der Kaution nach Abzug dieser Beträge innerhalb von fünf (5) Wochen oder früher, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

4.2 Wenn der Mieter eine gültige Bankverbindung angibt und den Untervermieter anweist, die Kautionsrückerstattung zum Zeitpunkt des Check-outs per Banküberweisung vorzunehmen, wird die Rückerstattung auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Wenn der Mieter zum Zeitpunkt des Check-Out keine Bankdaten und Anweisungen übermittelt, wird die Rückerstattung über die ursprüngliche Zahlungsmethode abgewickelt:

  • Wenn die Einlage per Kredit- oder Debitkarte bezahlt wurde, wird die Rückerstattung auf dieselbe Karte ausgestellt.
  • Wenn der Rückerstattungsbetrag die ursprüngliche Kartenzahlung übersteigt, wird der übersteigende Betrag per Banküberweisung zurückerstattet, sobald der Mieter gültige Bankdaten übermittelt.
  • Wenn die Einlage per Überweisung bezahlt wurde, wird die Rückerstattung auf dasselbe Bankkonto ausgestellt.

5. Nebenkosten, Annehmlichkeiten und sonstige Kosten

Der Vertrag legt die Nebenkosten fest, für die der Mieter verantwortlich ist, und zwar in Form eines im Voraus festgelegten Betrags (Monats- oder Jahrespreis). Im Falle eines Mehrverbrauchs ist der Mieter verpflichtet, den überschüssigen Betrag zu zahlen. In einigen Fällen sind in der Unterkunftsgebühr keine Gebühren für bestimmte Annehmlichkeiten enthalten, die im Gebäude zur Verfügung stehen können. Falls der Mieter zusätzliche Servicepakete für Annehmlichkeiten in Verbindung mit der Einheit erwerben muss, werden diese nicht als Teil des Mietpreises berücksichtigt. Diese Gebühren sind in Abschnitt 3.3 der Bestätigung aufgeführt.

6. Zinsen und Säumniszuschläge

6.1 Falls der Mieter nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Fälligkeitsdatum die gesamte Miete, Nebenkosten und alle anderen damit verbundenen Gebühren bezahlt, behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Verzugsgebühr in Höhe von 2 % des gesamten überfälligen Betrags oder des gesetzlich zulässigen Höchstbetrags, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, zu berechnen.

6.2 Diese Gebühr dient zur Deckung der zusätzlichen Verwaltungskosten, die durch den Zahlungsverzug entstehen, und wird in Übereinstimmung mit allen anwendbaren lokalen Gesetzen und Vorschriften erhoben. Der Mieter erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die rechtzeitige Zahlung der Miete, der Nebenkosten und aller damit verbundenen Gebühren im Rahmen dieser Vereinbarung von wesentlicher Bedeutung ist. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann eine Säumnisgebühr wie oben beschrieben erhoben werden.

7. Stornierungsrichtlinien

7.1 Der Lizenznehmer kann die Reservierung vor dem Datum des Vertragsbeginns durch eine schriftliche Mitteilung an den Lizenzgeber stornieren. Diese Mitteilung ist per E-Mail an die im Abschnitt „Mitteilungen“ genannte Adresse zu senden. Die Stornierung der Reservierung durch den Lizenznehmer führt zur Beendigung dieser Vereinbarung. Eine Stornierung wird erst wirksam, wenn der Lizenzgeber den Erhalt schriftlich bestätigt hat. Bei Stornierungen, die 15 oder mehr Tage vor dem Einzugsdatum beantragt werden, erhebt der Lizenzgeber eine Gebühr in Höhe einer halben Monatsmiete. Für Stornierungen, die weniger als 15 Tage vor dem Einzugsdatum erfolgen, wird eine Gebühr in Höhe einer Monatsmiete erhoben. Buchungs-, Service- und Kartenbearbeitungsgebühren sind nicht erstattungsfähig.

7.2 Mit schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers kann der Lizenznehmer unter den folgenden Bedingungen einen Wechsel der Wohneinheit beantragen:

  • 15 Tage oder mehr vor dem Einzugsdatum: Der Lizenznehmer hat eine Gebühr in Höhe einer halben Monatsmiete zu entrichten. Kartenbearbeitungsgebühren werden nicht rückerstattet.
  • Weniger als 15 Tage vor dem Startdatum: Eine Gebühr in Höhe einer Monatsmiete wird berechnet, und Kartenbearbeitungsgebühren werden ebenfalls nicht erstattet.

Bei einem Wechsel der Wohneinheit vor dem Anfangsdatum hat der Lizenznehmer die jeweils gültige Lizenzgebühr, die Versorgungsgebühr und alle anderen Gastgebühren für die neue Wohneinheit zu zahlen. Bereits gezahlte Gebühren für Endreinigung sowie Buchungs- und Servicegebühren sind übertragbar. Sollte die Gebühr für die neue Wohneinheit höher sein, muss der Lizenznehmer die Differenz zahlen. Sind die Gebühren niedriger, erhält der Lizenznehmer eine entsprechende Rückerstattung.

7.3 Die endgültige Berechnung und Abrechnung aller erstattungsfähigen Beträge erfolgt am Ende der letzten Buchung des Lizenznehmers, auch wenn die Wohneinheit gewechselt wurde.

8. Vorzeitige Beendigung durch den Mieter

Unter der Voraussetzung, dass die Mindestaufenthaltsdauer eingehalten wurde, kann der Mieter den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich gegenüber dem Untervermieter kündigen. Im Falle einer solchen vorzeitigen Kündigung wird der Mietzins für die gesamte Dauer seines Aufenthalts entsprechend der tatsächlichen Aufenthaltsdauer im Objekt angepasst. Die Preisanpassung betrifft den Mietzins und die auf den Mietzins entfallenden Gebühren, wie z.B. Ratenzahlungszuschläge. Etwaige Service-/Buchungs-, Endreinigungs- oder Kartenbearbeitungsgebühren sind nicht erstattungsfähig.

9. Vertragsverlängerungen

Eine Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts wird nicht akzeptiert. Sollte der Mieter den Vertrag verlängern wollen, muss er eine neue Buchung entsprechend der Verfügbarkeit der Wohnungen vornehmen.

10. Nutzung und Belegung der Einheit

Die Einheit darf als privates Einfamilienhaus ausschließlich zu vorübergehenden Wohnzwecken in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und zu keinem anderen Zweck genutzt werden. Die Mindestdauer des Aufenthalts beträgt drei (3) Monate und die Höchstdauer darf ein (1) Jahr nicht überschreiten. Die Wohneinheit darf unter keinen Umständen als gewöhnlicher oder ständiger Wohnsitz genutzt werden, noch darf sie für kurzfristige Vermietungen, Ferienvermietungen oder andere Formen von Touristenunterkünften verwendet werden. Die Einheit darf nicht für die Ausübung eines Geschäfts, Berufs oder Handels genutzt werden. Es ist dem Mieter nicht gestattet, persönliche Gegenstände außerhalb des Mietobjekts zu deponieren oder aufzubewahren. Unerlaubt deponierte oder aufbewahrte Gegenstände werden vom Untervermieter oder vom Eigentümer ohne vorherige Ankündigung entfernt und entsorgt. Während der Mietzeit wird die Einheit nur vom Mieter und anderen autorisierten Personen, die in der Bestätigung aufgeführt sind, wie z. B. Partner, Ehegatten und/oder Kinder ("autorisierte Bewohner"), bewohnt. Alle Regeln, Beschränkungen, Verbote oder Einschränkungen, die dem Mieter in diesem Vertrag auferlegt werden, gelten auch für die befugten Nutzer, unabhängig davon, ob die befugten Nutzer in der entsprechenden Bestimmung ausdrücklich erwähnt werden oder nicht. Die Belegung eines Teils der Einheit durch andere Personen als den Mieter oder die Nutzungsberechtigten, einschließlich Drittmieter oder Besucher, für einen Zeitraum von zehn (10) oder mehr aufeinanderfolgenden Tagen oder für mehr als insgesamt fünfzehn (15) Tage in einem Zeitraum von sechzig (60) Tagen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Untervermieters. In keinem Fall darf die Anzahl der Bewohner der Einheit mehr als zwei (2) pro Schlafzimmer zu einem bestimmten Zeitpunkt betragen. Der Mieter darf keine Abfälle oder Belästigungen auf, in oder um die Wohnung oder das Gebäude herum verursachen oder zulassen. Der Mieter darf keine Maßnahmen ergreifen oder zulassen, die den Komfort, die Sicherheit oder die Freude der anderen Bewohner des Gebäudes beeinträchtigen

11. Pflege der Einheit

11.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt, das Mobiliar und die Einrichtungsgegenstände in einem guten, sauberen und bewohnbaren Zustand zu halten. Der Mieter verpflichtet sich außerdem, das Innere des Mietobjekts in einem guten dekorativen Zustand zu halten, der dem ursprünglichen dekorativen Zustand des Mietobjekts zum Zeitpunkt des Mietbeginns entspricht, einschließlich aller Möbel, Einrichtungsgegenstände und Einbauten. Der Mieter ist verpflichtet, dem Untervermieter alle Möbel, Einrichtungsgegenstände oder Vorrichtungen zu bezahlen oder zu erstatten, die während der Vertragslaufzeit kaputt, verloren, gestohlen oder beschädigt werden.

11.2 Der Mieter ist verpflichtet, den Untervermieter so bald wie möglich, spätestens jedoch achtundvierzig (48) Stunden, nachdem der Mieter von einem solchen Zustand Kenntnis erlangt hat, über Wartungsprobleme, Schädlingsbefall oder andere Probleme im Zusammenhang mit dem Zustand der Einheit zu informieren. Der Mieter trägt die Kosten für allgemeine Reparaturen und Instandhaltung, die sich aus Schäden an der Wohneinheit, den Möbeln oder Einrichtungsgegenständen ergeben, die durch den Mieter, die befugten Bewohner oder die eingeladenen Gäste oder Mieter des Mieters verursacht wurden. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, erkennt der Mieter an, dass er für die Kosten der Beseitigung von Verstopfungen in Abflussrohren, Abläufen, Wasserleitungen oder Sanitäranlagen, die durch unsachgemäße Nutzung verursacht wurden, verantwortlich ist und dem Untervermieter diese Kosten auf Verlangen zu erstatten hat.

11.3 Ist die Wohnung mit einem oder mehreren funktionierenden Rauchwarnmeldern und in einigen Fällen mit einem oder mehreren funktionierenden Kohlenmonoxidwarnmeldern (zusammenfassend "Geräte") ausgestattet, so ist der Mieter, wenn die Geräte batteriebetrieben sind, dafür verantwortlich, die Batterien der Geräte auszutauschen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist; auf Anfrage kann der Untervermieter beim Austausch der Batterien während des Aufenthalts des Mieters behilflich sein. Der Untervermieter hat das Recht, die Wohnung zu betreten, um die Geräte zu kontrollieren und zu warten, wie es das Gesetz vorsieht. Der Mieter darf zu keinem Zeitpunkt ein installiertes Gerät deaktivieren oder entfernen, was als wesentlicher Verstoß gegen diesen Vertrag angesehen wird.

11.4 Der Mieter darf die Einheit, die Gemeinschaftsbereiche oder andere Teile des Gebäudes nicht umgestalten, renovieren, streichen, Fußböden neu verlegen oder anderweitig verändern. Als Beispiel für verbotene Veränderungen, aber ohne Einschränkung, darf der Mieter (i) keine Schränke, Wände oder Türen bekleben, (ii) keine Pflanzgefäße, Beleuchtungen oder andere Vorrichtungen an Decken oder Wänden aufhängen, (iii) keine Beläge an Böden oder Wänden anbringen oder (iv) keine Geräte oder Außenantennen in oder auf der Wohneinheit installieren.

11.5 Der Mieter ist verpflichtet, die Wohneinheit so instand zu halten, dass das Auftreten und der Befall von Schimmel oder Mehltau in der Wohneinheit verhindert wird, einschließlich des Einsatzes von Abluftventilatoren in den Badezimmern, falls zutreffend, und/oder des Öffnens von Fenstern, wenn dies erforderlich ist, um eine übermäßige Ansammlung von Feuchtigkeit zu vermeiden.

12. Reparaturen und Wartung

12.1 Die gesamte Kommunikation in Bezug auf Reparaturen und Wartungsarbeiten erfolgt über die mobile Anwendung des Untervermieters. Das Sublessor-Kundenteam steht von Montag bis Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung und ist in dringenden Fällen auch über eine Notrufnummer rund um die Uhr erreichbar. Alle nicht dringenden Anfragen, die außerhalb dieser normalen Arbeitszeiten eingereicht werden, werden am nächsten Arbeitstag bearbeitet. Der Untervermieter kümmert sich auf Anfrage um alle Wartungsangelegenheiten, und je nach Art des Problems kann dem Mieter eine zusätzliche Gebühr auferlegt werden oder nicht.

12.2 Vorbehaltlich des geltenden Rechts haben der Untervermieter und die Hausverwaltung das Recht, die Einheit zur Durchführung von Reparaturen und Inspektionen nach 24-stündiger Vorankündigung zu betreten, im Falle eines Notfalls auch ohne Vorankündigung.

12.3 Der Mieter erkennt an, dass die Wohneinheit und das Gebäude von Zeit zu Zeit Renovierungs- oder Reparaturarbeiten benötigen, um sie in gutem Zustand zu halten, und dass solche Arbeiten zu einem vorübergehenden Nutzungsverlust von Teilen des Gebäudes oder der Wohneinheit führen können. Zu diesen Teilen können zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, Schwimmbäder, Fitnesscenter, Waschräume und andere Einrichtungen gehören. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass ein solcher Verlust oder die daraus resultierenden Unannehmlichkeiten keine Verringerung der Wohndienstleistungen darstellen oder anderweitig eine Verringerung der Mietergebühren rechtfertigen, mit Ausnahme des anteiligen Teils einer zusätzlichen Gebühr, die speziell für die betroffene Einrichtung erhoben wird.

13. Umzug

13.1 Von Zeit zu Zeit können Umstände eintreten, die dazu führen, dass eine Wohneinheit für die gesamte oder einen Teil der Vertragslaufzeit nicht verfügbar ist. Zu diesen Umständen gehören unter anderem umfangreiche Wartungsarbeiten am Gebäude oder Naturkatastrophen. Der Untervermieter behält sich das Recht vor, den Mieter nach angemessener Vorankündigung in eine andere Einheit vergleichbarer Qualität im selben Gebäude oder in einem Gebäude vergleichbarer Qualität umzusiedeln, falls die ursprünglich gebuchte Einheit aus irgendeinem Grund nicht mehr verfügbar ist. Falls der Untervermieter den Mieter über eine geplante Umsiedlung informiert und der Mieter diese nicht wünscht, oder wenn die Einheit während der Laufzeit anderweitig nicht verfügbar ist, hat der Mieter das Recht, den Vertrag zu kündigen und eine anteilige Rückerstattung der verbleibenden Mietgebühren zu erhalten. Die Buchungsgebühr wird jedoch nicht erstattet. Weder der Untervermieter noch der Eigentümer haften für weitere Beträge im Zusammenhang mit der Kündigung des Vertrags.

13.2 Sollte der Mieter nach dem Einzug einen Antrag auf Umzug in ein anderes Blueground-Apartment stellen, und dieser Antrag nicht auf einem tatsächlichen Mangel in der ursprünglich gebuchten Wohnung beruht, ist eine Umzugsgebühr in Höhe einer halben Monatsmiete vom Mieter an Blueground zu zahlen. Der Mieter muss den Antrag mindestens 30 Tage vor dem gewünschten Umzugsdatum stellen, und es müssen noch mindestens 45 Tage im aktuellen Vertrag verbleiben, damit der Antrag berücksichtigt werden kann. Bei einem vom Mieter initiierten Umzug fallen die jeweils gültige Miete, Nebenkosten, Endreinigungsgebühren und alle anderen Gästegebühren für die neue Einheit an. Buchungs- und Servicegebühren sind übertragbar. Sind die Gebühren für die neue Einheit jedoch höher, ist der Mieter verpflichtet, die Differenz zu zahlen.

13.3 Bei Buchungen mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder länger wird der Mieter automatisch in das Programm Live at Blueground (auch Live@Blueground genannt) aufgenommen. Für den ersten Umzug fällt keine Umzugsgebühr an. Die vollständigen Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Zusatz Live at Blueground.

13.4 Die endgültige Berechnung und Abrechnung aller erstattungsfähigen Beträge erfolgt am Ende der letzten Buchung des Mieters, auch wenn der Mieter zwischen den Einheiten umgezogen ist.

14. Business-Upgrade

Das Business-Upgrade („Upgrade“) ist eine optionale Buchungserweiterung, die der Mieter für seinen Aufenthalt erwerben kann. Das Upgrade gilt pro Buchungsversion und muss erneut erworben werden, um für Verlängerungen oder andere zukünftige Buchungen gültig zu sein. Das Upgrade ist eine Vorauszahlung und nicht erstattungsfähig. Wenn das Upgrade erworben wird, gelten die folgenden Bedingungen für Verlängerungen und Stornierungen:

  • Verlängerungen: Der Mieter hat das vorrangige Recht, seinen Aufenthalt zu verlängern. Verlängerungsanträge müssen mindestens 14 Tage vor dem Enddatum schriftlich bei Blueground eingehen, um wirksam zu sein. Wenn ein Verlängerungsantrag nicht eingeht oder nicht bestätigt wird, wird die Verlängerungsreservierung automatisch freigegeben..
  • Stornierungen: Der Mieter kann seinen Aufenthalt gegen volle Rückerstattung stornieren, wenn er den Untervermieter mindestens 30 Tage vor dem Anfangsdatum davon in Kenntnis setzt. Kartenbearbeitungsgebühren sind nicht erstattungsfähig. Stornierungsanfragen müssen schriftlich beim Untervermieter eingehen, um wirksam zu sein.

Wird das Upgrade nicht erworben, gelten die oben genannten Upgrade-Bedingungen als ungültig, und es gelten die Standard-Gastvertragsbedingungen.

15. Promo-Codes

  1. Promo-Codes:

15.1 Promo-Codes können nicht gestapelt oder kombiniert werden.

15.2 Einmal angewandte Promo-Codes können nicht ausgetauscht oder geändert werden.

15.3 Promo-Codes sind nur gültig, wenn sie zum Zeitpunkt der Buchung angewendet werden. Sie können nicht rückwirkend hinzugefügt werden.

15.4 Blueground behält sich das Recht vor, Promotionen jederzeit zu stornieren, sofern sie nicht in einer abgeschlossenen Reservierung verwendet wurden.

15.5 Jeder Promo-Code hat spezifische Teilnahmebedingungen, wie Ort, Buchungszeitraum, Aufenthaltsdauer, Mindestbuchungswert und maximale Einlösung. Kunden, die sich ihrer Berechtigung nicht sicher sind, sollten Blueground kontaktieren.

15.6 Promo-Codes sind nicht auf Buchungsverlängerungen übertragbar.

15.7 Wenn vom Mieter initiierte Änderungen an einer Buchung vorgenommen werden, die gegen die Berechtigungsanforderungen eines Promo-Codes verstoßen (z. B. vorzeitige Beendigung oder Stornierung), ist der Promo-Code nicht mehr anwendbar und der entsprechende Rabattbetrag kann widerrufen und zur Zahlung in Rechnung gestellt werden

16. Check-in/ Check-out-Zeiten

Die Check-in-Zeit am Anfangstag ist frühestens um 16 Uhr und die Check-out-Zeit am Endtag spätestens um 11 Uhr. Andere Check-in-Zeiten können nach vorheriger Absprache und je nach Verfügbarkeit möglich sein. Wenn der Mieter die Einheit nicht bis 11 Uhr am Enddatum räumt, kann der Untervermieter dem Mieter eine zusätzliche Tagesmiete für jeden Tag berechnen, an dem der Mieter die Einheit bewohnt. Diese Bestimmung ist für den Fall gedacht, dass der Mieter am Enddatum zu spät auscheckt, und schränkt die Rechte oder Rechtsmittel des Untervermieters im Rahmen dieses Vertrags oder nach dem Gesetz nicht ein, wenn der Mieter die Wohnung nicht räumt

17. Zuverlässigkeitsüberprüfungen

Alle im Mietvertrag aufgeführten Mieter und Nutzungsberechtigten können einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Falls der Untervermieter eine Zuverlässigkeitsüberprüfung verlangt, erkennt der Mieter an, dass der Mieter und/oder die Nutzungsberechtigten verpflichtet sein können, einer solchen Zuverlässigkeitsüberprüfung als Bedingung für die Sicherung der Einheit zuzustimmen

18. Hausordnung

Der Mieter, die befugten Bewohner, die Eingeladenen und Besucher des Mieters sind verpflichtet, alle Regeln und Vorschriften des Gebäudes sowie alle vom Eigentümer auferlegten und dem Mieter vom Untervermieter mitgeteilten Beschränkungen vollständig und jederzeit einzuhalten. Die Hausordnung ist auf Anfrage erhältlich. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass seine Eingeladenen und Besucher alle diese Regeln, Vorschriften und Einschränkungen einhalten. Jede Nichteinhaltung der Hausordnung durch den Mieter, die berechtigten Bewohner oder die eingeladenen Gäste oder Besucher des Mieters stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag dar, und der Untervermieter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen und den Mieter aufzufordern, die Einheit zu räumen

19. Keine Abtretung, Untervermietung oder kurzfristige Vermietung

Der Mieter darf seine Rechte aus diesem Vertrag nicht abtreten. Der Mieter darf die Einheit nicht untervermieten oder den Besitz der Einheit ganz oder teilweise an Dritte übertragen. Der Mieter darf die Einheit nicht auf einer Kurzzeitvermietungs-Website wie Airbnb, VRBO oder einem anderen derartigen Dienst auflisten. Jegliche Werbung oder Online-Postings sowie tatsächliche Vermietungen des Mietobjekts für Urlaubs- oder Kurzzeitvermietungen durch den Mieter stellen einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag dar, und der Untervermieter ist vorbehaltlich des geltenden Rechts berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen und den Mieter aufzufordern, das Mietobjekt zu räumen. Jede Person, die nicht der Mieter oder ein befugter Bewohner ist, die einen Teil der Wohneinheit für einen beliebigen Zeitraum gegen eine wie auch immer geartete Gegenleistung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zahlung von Geld und/oder den Tausch von anderen Waren, Dienstleistungen oder anderen Eigentumsrechten) belegt, gilt nicht als Mieter oder Besucher im Sinne dieses Vertrags, und eine solche Belegung stellt eine unerlaubte Untervermietung oder Abtretung gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts dar

20. Geplante Besichtigung der Einheit

Ohne das Recht des Untervermieters einzuschränken, die Einheit zu Reparatur- und Wartungszwecken zu betreten, hat der Untervermieter das Recht, nach einer Vorankündigung von vierundzwanzig (24) Stunden Besichtigungen der Einheit durchzuführen, um den Zustand der Einheit zu prüfen oder die Möbel und Einrichtungsgegenstände zu inspizieren, zu warten, zu reparieren oder zu ersetzen, oder um den vom Eigentümer oder vom Gesetz auferlegten Verpflichtungen nachzukommen. Der Untervermieter hat das Recht, Besichtigungen mit potenziellen neuen Mietern durchzuführen. Diese können wie folgt durchgeführt werden:

(a) Besichtigungen können während der letzten 45 Tage des Mietvertrags angesetzt werden

(b) Der Mieter wird mindestens 24 Stunden vor einer Besichtigung schriftlich benachrichtigt. Reagiert der Mieter nicht auf die Benachrichtigung, kann die Besichtigung in Abwesenheit des Mieters, aber immer in Anwesenheit eines Vertreters von Blueground durchgeführt werden

21. Nichtraucherpolitik

Die Wohnung ist ein Nichtraucherhaushalt. Das Rauchen jeglicher Substanzen ist in der Wohnung oder in den angrenzenden Außenbereichen, einschließlich der Balkone und Terrassen sowie in allen anderen Gemeinschaftsbereichen des Gebäudes, nicht gestattet. Der Untervermieter erhebt eine Schadensersatzgebühr in Höhe von 500 EUR für jeden Verstoß gegen diese Bestimmungen, zusätzlich zu den tatsächlichen Kosten für den Austausch von Möbeln, zusätzliche Tiefenreinigungen, Neuanstriche und andere Abhilfemaßnahmen, die erforderlich sind, um die Wohnung, ihre Möbel und Einrichtungsgegenstände wieder in den vorherigen Zustand zu versetzen, und der Mieter erklärt sich damit einverstanden, diese zu zahlen. Der Mieter ist verpflichtet, seine Mieter oder eingeladenen Gäste über dieses Rauchverbot zu informieren und ist für dessen Einhaltung verantwortlich. Ein Verstoß gegen diesen Abschnitt oder eine Verletzung der Nichtraucherpolitik durch den Mieter gilt als wesentliche Vertragsverletzung und ist ein Grund für die Kündigung des Vertrages. Der Mieter erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass es andere Einheiten im Gebäude geben kann, in denen das Rauchen erlaubt ist, dass der Untervermieter keine Möglichkeit hat, das Rauchen zu unterbinden, und dass der Untervermieter nicht für Schäden oder Verletzungen der Gesundheit oder des persönlichen Eigentums des Mieters im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Tabak oder Tabakprodukten durch andere Bewohner des Gebäudes haftet. Der Mieter ist verpflichtet, den Untervermieter unverzüglich schriftlich über jeden Vorfall zu informieren, bei dem Rauch von Quellen außerhalb der Wohnung in die Wohnung eindringt

22. Entfernung von Möbeln

Der Mieter darf keine Möbel oder Einrichtungsgegenstände aus der Einheit entfernen. Die Entfernung von Möbeln kann vom Vermieter auf besondere Anfrage, nach eigenem Ermessen des Vermieters und gegen eine zusätzliche Gebühr ermöglicht werden

23. Gebühren für Lastenaufzüge

Die Nutzung der Lastenaufzüge im Gebäude hängt von der Verfügbarkeit ab. Der Mieter ist für alle vom Gebäude erhobenen Gebühren für Lastenaufzüge verantwortlich

24. Haustierpolitik

Bestimmte Haustiere können in bestimmten Einheiten erlaubt sein, wie auf der Website des Untervermieters angegeben. Haustiere oder Tiere (einschließlich, ohne Einschränkung, Hunde, Katzen, Vögel, Fische, Reptilien, Nagetiere oder Insekten) sind in oder um die Einheit oder das Gebäude nicht erlaubt, auch nicht vorübergehend oder mit einem begleitenden Besucher, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Untervermieters, wie im Vertrag festgelegt. Für den Fall, dass der Untervermieter dem Mieter erlaubt, ein Haustier in der Einheit zu halten, wird ein zusätzlicher Betrag für die Kaution zusammen mit einer Haustiergebühr, die pro Haustier erhoben wird, wie im Vertrag festgelegt, verlangt, und der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für alle zusätzlichen Schäden, die durch das Haustier verursacht werden. Der Mieter nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass es andere Einheiten im Gebäude geben kann, in denen Haustiere erlaubt sind, dass der Untervermieter nicht in der Lage ist, andere Bewohner an der Haltung von Haustieren zu hindern, und dass der Untervermieter nicht für Schäden oder Verletzungen der Gesundheit oder des persönlichen Eigentums des Mieters in Verbindung mit der Anwesenheit von Tieren im oder am Gebäude haftet. Die Haltung von Hunden der folgenden Rassen ist verboten: American Pit Bull Terrier, American Bully, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier sowie alle Hunde, die Kreuzungen dieser Rassen sind oder mit ihnen verwandt sind. Wilde (nicht domestizierte) Tiere und Hybriden von wilden Tieren, einschließlich Wolfs- und Kojotenhybriden, sind ebenfalls verboten, ebenso wie Affen, Schlangen, Frettchen, Kaninchen, Chinchillas, Hängebauchschweine und Miniaturpferde

25. Schlüssel und Zugangskarten

Der Mieter erhält Schlüssel oder elektronische Zugangskarten und Parkkontrollen für die Wohnung und/oder das Gebäude. Der Mieter ist für die Sicherheit der Einheit verantwortlich, bis alle Schlüssel, Zugangskarten und/oder Parkkontrollen an den Untervermieter zurückgegeben worden sind. Der Mieter darf ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Untervermieters keine Schlösser ändern, neu verschlüsseln oder zusätzliche Schlösser oder Sicherheitsvorrichtungen am Eigentum anbringen. Sofern nicht alle Schlüssel an den Untervermieter zurückgegeben werden, verpflichtet sich der Mieter, dem Untervermieter die Kosten für Schlüssel, Zugangskarten und Parkkontrollen zu zahlen, um die Kosten für die Neuverschlüsselung des Objekts zu decken

26. Aussperrungsrichtlinien

Für den Fall, dass sich der Mieter aus der Einheit oder dem Gebäude aussperrt, kann der Untervermieter oder das Gebäude eine zusätzliche Gebühr für Aussperrungsdienste pro Aussperrung oder gemäß der aktuell veröffentlichten Liste der zusätzlichen Gebühren des Untervermieters erheben, wobei diese Liste von Zeit zu Zeit im alleinigen Ermessen des Untervermieters aktualisiert werden kann

27. Keine kriminellen Handlungen

Die Einheit darf nur als Wohneinheit genutzt werden. Die Nutzung der Wohnung oder des Gebäudes durch den Mieter oder seine Besucher für illegale Aktivitäten wird nicht geduldet. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen stellt eine wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung dar, und der Untervermieter behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen diese Bestimmungen sofort zu kündigen

28. Unterordnung

Diese Vereinbarung unterliegt den Bedingungen des Hauptmietvertrags zwischen dem Untervermieter und dem Eigentümer (der "Mietvertrag") und ist diesen Bedingungen untergeordnet. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des ursprünglichen Mietvertrags zwischen dem Untervermieter und dem Eigentümer der Immobilie ist der vorliegende Untermietvertrag nicht gültig und der Mieter ist verpflichtet, die Immobilie zu verlassen, und die Vereinbarung wird gemäß den in Abschnitt 13 "Umzug" genannten Bedingungen erfüllt

29. Beendigung

29.1 Diese Vereinbarung hat eine feste Laufzeit und der & Mietvertrag endet standardmäßig am Enddatum. Jegliche Änderungen oder Verlängerungen im gegenseitigen Einvernehmen müssen in schriftlicher Form erfolgen, von beiden Parteien unterzeichnet und mindestens dreißig (30) Tage vor dem Enddatum mitgeteilt werden.

29.2 Sofern nicht gesetzlich eingeschränkt, kann der Untervermieter diesen Vertrag nach schriftlicher Mitteilung sofort kündigen, wenn (i) der Mieter die Einheit beschädigt, (ii) der Mieter gegen die Hausordnung verstößt, (iii) der Mieter kriminelle Handlungen begeht, (iv) der Mieter gewohnheitsmäßig zu spät zahlt, wie in Abschnitt 6 dieser Bedingungen definiert, (v) der Mieter diesen Vertrag wesentlich verletzt oder (vi) ein anderes Ereignis eintritt, das in diesem Vertrag ausdrücklich aufgeführt ist

30. Räumung der Einheit

Der Mieter muss die Räumlichkeiten am oder vor dem Enddatum räumen. Bei Beendigung des Vertrages, sei es am Enddatum oder durch vorzeitige Kündigung, hat der Mieter die Räumlichkeiten und etwaige Park- oder Lagerflächen vollständig zu räumen und dem Untervermieter alle Schlüssel, etwaige Einrichtungsgegenstände und die Wohnung in demselben Zustand zu übergeben, in dem er sie erhalten hat, abgesehen von normaler Abnutzung und Verschleiß. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Übergabe des Besitzes als erfolgt gilt, wenn der Mieter dem Untervermieter oder dessen Beauftragten während der üblichen Geschäftszeiten, wie in diesem Vertrag angegeben, die Schlüssel der Wohnung übergibt. Wenn der Mieter die Wohnung nicht bis zum angegebenen Enddatum oder einem früheren Datum der Beendigung dieses Vertrages verlässt, behält sich der Untervermieter das Recht vor, die Wohnung zu betreten und alle verbleibenden persönlichen Gegenstände zu entfernen, vorbehaltlich rechtlicher Einschränkungen. Der Mieter wird persönlich über diese Maßnahme informiert und erhält eine Frist von 1 (einer) Woche, um seine persönlichen Gegenstände an einem bestimmten Ort abzuholen. Wenn der Mieter die Einheit nicht bis zum angegebenen Enddatum oder einem früheren Beendigungsdatum dieser Vereinbarung räumt, kann der Untervermieter vom Mieter zusätzlich zum Besitz (i) das Zweifache der monatlichen Mietergebühren während des Überbleibens des Mieters plus (ii) den vom Untervermieter erlittenen Schaden plus (iii) die Kosten des Untervermieters für die Wiedererlangung dieser Beträge und des Besitzes, einschließlich angemessener Anwaltskosten, zurückfordern

31. Persönliches Eigentum

Der Untervermieter wird sich in angemessener Weise bemühen, den Mieter bei der Wiederbeschaffung von persönlichen Gegenständen zu unterstützen, die der Mieter bei der Räumung der Einheit versehentlich zurücklässt. Ungeachtet des Vorstehenden übernehmen weder der Untervermieter noch der Eigentümer irgendeine Verpflichtung oder Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen während der Vertragslaufzeit oder danach. Dies schließt Schäden oder Verluste ein, die durch Feuer, Wasser, Diebstahl, Überschwemmung oder ähnliche Ereignisse entstehen, ist aber nicht darauf beschränkt

32. Mieterhaftpflicht

Mieter werden automatisch in unsere Mieterhaftpflichtpolice aufgenommen, wenn Sie direkt über die Website des Untervermieters gebucht haben, < www.theblueground.com>. Für alle Buchungen über andere Kanäle wird dringend empfohlen, eine Mieter-Haftpflichtversicherung abzuschließen

33. Rechte Dritter

Eine Person, die nicht Vertragspartei dieser Lizenz ist, hat keine Rechte zur Durchsetzung einer Bestimmung dieser Lizenz.

34. Anwendbares Recht

Diese Lizenz und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit ihr oder ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen deutschem Recht und sind nach diesem auszulegen

35. Gerichtsstand

Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Mietvertrag oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte in Deutschland unterliegen

36. Haftungsausschluss

Der Untervermieter haftet nicht für Ansprüche, die sich aus einem der folgenden Punkte ergeben: (i) das Verschulden der betroffenen Person(en) oder eines Mitglieds ihrer Gruppe, oder (ii) das Verschulden eines Dritten, das nicht mit der Bereitstellung der Unterkunft durch den Untervermieter zusammenhängt und das nicht vorhersehbar oder vermeidbar war, oder (iii) ein Ereignis oder ein Umstand, der auch bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder vermeidbar war.

37. Zusätzliche Dienstleistungen

Der Untervermieter übernimmt keine Verantwortung für Dienstleistungen, die nicht Teil des vereinbarten und in der Bestätigung angegebenen Dienstleistungspakets sind. Dies gilt auch für zusätzliche Dienstleistungen oder Einrichtungen, mit deren Erbringung andere Anbieter vom Mieter beauftragt wurden

38. Nutzung der Einrichtungen auf eigene Gefahr

Auf Anfrage des Mieters können Bedienungsanleitungen für verschiedene in der Wohnung vorhandene Geräte zur Verfügung gestellt werden. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass alle Sicherheitsanweisungen bei der Benutzung der Geräte befolgt werden. Für weitere Hilfe sollte der Mieter unverzüglich den Untervermieter um Hilfe bitten. In Fällen, in denen Einrichtungen oder Annehmlichkeiten wie Swimmingpools, Fitnessgeräte, Gartengeräte, Boote usw. zur Verfügung stehen, erfolgt deren Nutzung ausschließlich auf eigenes Risiko und nach eigenem Ermessen des Mieters und muss in Übereinstimmung mit den Regeln und Vorschriften des Gebäudes erfolgen

39. Höhere Gewalt

Der Untervermieter übernimmt keine Haftung und zahlt keine Entschädigung für unvorhergesehene Ereignisse, die in der Einheit oder im Gebäude außerhalb der Kontrolle des Untervermieters eintreten. Derartige Ereignisse werden als „Höhere Gewalt“ und NICHT als Fahrlässigkeit betrachtet. Solche Ereignisse können Krieg oder Kriegsgefahr, Aufruhr, Unruhen, tatsächliche oder drohende terroristische Aktivitäten, Arbeitskonflikte, Natur- oder Nuklearkatastrophen, ungünstige Wetterbedingungen, Feuer, Schließung von Schwimmbädern, Stromausfälle, Ausfall von Klimaanlagen, Stilllegung von Aufzügen, Unterbrechung von Fernseh-, Telefon- oder Internetdiensten, Wasserknappheit, Baulärm, Evakuierung durch Behörden und alle ähnlichen Ereignisse sein. Verzögerungen bei der Erfüllung von Verpflichtungen des Untervermieters im Rahmen dieses Vertrags sind insoweit entschuldigt, als diese Verzögerungen durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden, und die Fristen für die Erfüllung werden entsprechend verlängert.

40. Schadloshaltung und Entschädigung

Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die als Folge einer Handlung oder Unterlassung des Mieters, seiner Besucher oder einer Person, die die Einheit bewohnt oder den Mieter auf dem Gelände besucht, entstehen, und muss den Untervermieter und den Eigentümer im vollen gesetzlich zulässigen Umfang dafür entschädigen und schadlos halten. Jegliche Schäden oder Verluste, die durch den Mieter oder einen seiner Besucher während der Dauer der Mietzeit verursacht werden, müssen vom Mieter zum Zeitpunkt des Vorfalls und vor dem Ende der Mietzeit erstattet werden

41. Datenschutzerklärung

Der Mieter bestätigt, dass er die Bestimmungen und Bedingungen in der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers gelesen hat und ihnen zustimmt

42. Mitteilungen

Mit Ausnahme der Stornierung einer Reservierung, die ausschließlich per E-Mail zugestellt werden kann, sind alle schriftlichen Mitteilungen, die an den Untervermieter zu senden sind, per Einschreiben oder Kurier und per E-Mail an den Untervermieter zu senden. Schriftliche Mitteilungen, die an Sie zu senden sind, sind per Einschreiben oder Kurierdienst und per E-Mail an die in Ihrer Bestätigung aufgeführten Adressen oder, falls keine angegeben sind, an Ihre Adresse in der Einheit zu senden.

43. Sonstiges

Der Verzicht auf eine Verletzung einer Bedingung, eines Vorbehalts oder einer Verpflichtung aus dieser Vereinbarung durch uns gilt nicht als Verzicht auf diese oder eine andere Bedingung, einen Vorbehalt oder eine Verpflichtung oder auf eine spätere Verletzung derselben. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder ein Teil einer solchen Bestimmung oder deren Anwendung auf eine Person oder einen Umstand für ungültig erklärt werden, so bleiben der Rest des Vertrages oder der Rest einer solchen Bestimmung und deren Anwendung auf andere Personen oder Umstände davon unberührt. Dieser Vertrag und die Bestätigung können nur in schriftlicher Form und mit Unterschrift beider Parteien geändert, modifiziert oder annulliert werden und sind für den Mieter oder den Untervermieter oder dessen Nachfolger und Rechtsnachfolger verbindlich und kommen diesen zugute

44. Vertraulichkeit

Der Mieter ist verpflichtet, die Bedingungen dieses Vertrags vertraulich zu behandeln und sie keiner anderen natürlichen oder juristischen Person mitzuteilen, es sei denn, dies ist in der Reihenfolge erforderlich

45. Gesundheit und Sicherheit

45.1 Der Untervermieter bestätigt, dass:

45.1.1 Gasgeräte & Installationen der erforderlichen Wartung unterzogen wurden, was anhand des Aufklebers bestätigt werden kann, der von der Wartungsfirma auf dem Gasgerät angebracht wurde (falls für die angegebene Einheit zutreffend).

45.1.2 Die vom Untervermieter bereitgestellten Elektrogeräte sind sicher und alle nach dem 19. Januar 1997 hergestellten Geräte sind mit dem entsprechenden CE-Zeichen gekennzeichnet

46. Haftungsbeschränkung des Lizenzgebers

46.1 Vorbehaltlich der Klausel 45.2 haftet der Unterlizenzgeber nicht für:

46.1.1 Tod oder Verletzung des Mieters oder der Besucher des Grundstücks oder Beschädigung oder Diebstahl von Eigentum des Mieters oder der Gäste des Mieters auf dem Grundstück;

46.1.2 Jegliche Verluste, Ansprüche, Forderungen, Klagen, Verfahren, Schäden, Kosten oder Ausgaben oder sonstige Haftungen, die dem Mieter oder den Gästen des Mieters in Ausübung oder vermeintlicher Ausübung der in Klausel 2 gewährten Rechte entstehen; oder

46.1.3 Handlungen oder Unterlassungen von anderen Bewohnern des Grundstücks oder deren Besuchern.

46.2 Nichts in Klausel 46.1 a schränkt die Haftung des Untervermieters ein oder schließt sie aus für:

46.2.1 Tod oder Personen- oder Sachschäden, die durch Fahrlässigkeit des Untervermieters oder seiner Vertreter verursacht wurden; oder

46.2.2 Jede Angelegenheit, in Bezug auf die es für den Untervermieter ungesetzlich wäre, die Haftung auszuschließen oder zu beschränken